1. Überblick: Warum Artikel 50 ab sofort verpflichtend ist
Am 2. August 2026 trat die Umsetzungsphase der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Gesetz / AI Act) für die Transparenzpflichten nach Artikel 50 in Kraft.
Unternehmen und Personen, die im EU-Binnenmarkt KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlichen, müssen diese nun eindeutig offenlegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
2. Anbieter vs. Betreiber: Wer muss was tun?
Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen Anbietern (Entwicklern von KI-Systemen) und Betreibern (Nutzern, die Medien veröffentlichen):
- Artikel 50 Abs. 2 — Anbieterpflicht: Erstellung maschinenlesbarer Kennzeichnungen (z. B. C2PA-Manifeste, EXIF/XMP-Metadaten) in den Ausgabedateien.
- Artikel 50 Abs. 4 — Betreiberpflicht: Sichtbare Veröffentlichungshinweise für das Publikum bei Deepfakes oder KI-Texten von öffentlichem Interesse.
3. Technische Umsetzung: Visuelle und maschinenlesbare Marker
Ein vollständiger Schutz erfordert zwei Ebenen:
- Sichtbare Hinweise (Art. 50 Abs. 5): Text-Badges oder Randstreifen mit der Formulierung "Künstlich erzeugt" oder "Künstlich verändert" in der Sprache der Zielgruppe.
- Maschinenlesbare Metadaten (Art. 50 Abs. 2): Eingebettete IPTC/XMP-Header oder C2PA-Daten direkt in PNG-, JPEG- oder WebP-Dateien.
4. Praktischer 3-Schritte-Compliance-Plan
- Schritt 1: Bestandsaufnahme — Erfassen Sie alle eingesetzten KI-Tools (Midjourney, ChatGPT etc.).
- Schritt 2: Doppelte Kennzeichnung — Fügen Sie sichtbare Labels und maschinenlesbare XMP-Metadaten ein.
- Schritt 3: Dokumentation — Nachweis der menschlichen Redaktionskontrolle bei Textveröffentlichungen aufbewahren.
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