EU-KI-Verordnung · Artikel 50 — gilt seit dem 2. August 2026
KI-Inhalte kennzeichnen.
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Versehen Sie Bilder mit klaren, gut lesbaren KI-Hinweisen und lernen Sie, KI-geschriebene Texte offenzulegen — in allen 24 EU-Amtssprachen. Läuft vollständig in Ihrem Browser; nichts wird hochgeladen.
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- Kein Upload
- 24 EU-Sprachen
- Maschinenlesbare Metadaten

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Bild-Label-Tool
Bild ablegen, Label-Stil wählen — Badge, Balken oder Bildunterschrift-Streifen —, Sprache festlegen und eine gekennzeichnete Kopie mit eingebettetem maschinenlesbarem Offenlegungsdatensatz herunterladen.
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Leitfaden
KI-Texte offenlegen
KI-geschriebener Text braucht kein Tool — er braucht den richtigen Satz an der richtigen Stelle. Ein kurzer Leitfaden mit Copy-Paste-Beispielen in allen 24 EU-Amtssprachen.
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Inhalt ablegen
Ein Bild direkt aus Midjourney, DALL·E oder Firefly — oder der KI-Text, den Sie veröffentlichen wollen. Alles bleibt auf Ihrem Gerät.
Offenlegung wählen
KI-generiert oder KI-bearbeitet, Label-Stil und Platzierung sowie die Sprachen Ihres Publikums. Leitplanken halten jede Darstellung lesbar und barrierefrei.
Herunterladen & veröffentlichen
Ein gekennzeichnetes Bild mit eingebetteten maschinenlesbaren Metadaten oder ein Offenlegungs-Snippet zum Kopieren. Fertig, bevor Ihr Kaffee kalt ist.
Warum das wichtig ist
Artikel 50 ist keine zukünftige Frist mehr.
Er gilt jetzt.
2. Aug 2026
Die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 sind anwendbar geworden. KI-generierte und manipulierte Inhalte, die in der EU veröffentlicht werden, müssen markiert und offengelegt werden.
15 Mio. € / 3 %
Höchststrafe bei Verstößen: 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Zwei Pflichten
Anbieter müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2); Betreiber müssen Deepfakes und bestimmte KI-Texte sichtbar offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Diese Website hilft bei beidem.
Eine Offenlegung, 24 Sprachen
Artikel 50 Abs. 5 verlangt, dass Offenlegungen für die Betrachter klar und erkennbar sind — also in deren Sprache. Unsere Texte folgen der offiziellen EUR-Lex-Terminologie der KI-Verordnung in jeder EU-Amtssprache.
Fragen & Antworten
Muss ich meine KI-Inhalte kennzeichnen?+
Wenn Sie Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte mit KI erzeugen oder verändern und in der EU veröffentlichen, gilt Artikel 50 der KI-Verordnung sehr wahrscheinlich für Sie — als Anbieter (maschinenlesbare Markierung) oder als Betreiber (sichtbare Offenlegung bei Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse). Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026, mit Strafen bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes.
Ist das wirklich kostenlos? Wo ist der Haken?+
Ja. Das Bild-Label-Tool und der Text-Leitfaden sind kostenlos und ohne Konto nutzbar. Wir bauen eine kostenpflichtige Plattform für Teams, die Massenkennzeichnung, C2PA-Signaturen, unsichtbare Wasserzeichen und revisionssichere Nachweise benötigen — mit dieser kostenlosen Website verdienen wir uns zuerst Ihr Vertrauen.
Werden meine Dateien irgendwohin hochgeladen?+
Nein. Alles geschieht lokal in Ihrem Browser über die Canvas-API. Ihre Bilder verlassen nie Ihr Gerät — nach dem Laden der Seite funktioniert das Tool sogar offline.
Reicht ein sichtbares Label für die Compliance aus?+
Nicht immer. Anbieter müssen Ausgaben zusätzlich maschinenlesbar markieren (unsere PNG-Downloads enthalten einen maschinenlesbaren Offenlegungsdatensatz), und vollständige Compliance kann C2PA Content Credentials, unsichtbare Wasserzeichen und Nachweisdokumentation umfassen. Betrachten Sie dies als soliden ersten Schritt, nicht als komplettes Programm.
Welchen Label-Text soll ich verwenden?+
Verwenden Sie Formulierungen, die die Sprache der Verordnung spiegeln — „künstlich erzeugt oder manipuliert“. Unsere Texte folgen der offiziellen EUR-Lex-Terminologie jeder Sprache: Wählen Sie „KI-generiert“ für vollständig synthetische Inhalte und „KI-bearbeitet“ für echte, durch KI veränderte Inhalte.
Veröffentlichen Sie heute etwas KI-Erzeugtes?
Kennzeichnen Sie es vor der Veröffentlichung. Es dauert keine Minute und kostet nichts.