Nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Gesetz) ist die Kennzeichnung von KI-generierten Medien eine gesetzliche Pflicht. Das Gesetz schreibt jedoch kein starres Wasserzeichen vor, sondern definiert funktionale Anforderungen: Hinweise müssen klar, unterscheidbar, barrierefrei und zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Interaktion oder Exposition bereitgestellt werden.
Für Marketingteams, Videoproduzenten, Medienschaffende und Entwickler liegt die Herausforderung darin, Gesetzeskonformität zu gewährleisten, ohne das visuelle Design zu beeinträchtigen. Nachfolgend finden Sie den praxisorientierten Leitfaden nach Medientypen.
Gesetzliche Vorgaben: Erkennbarkeit & Barrierefreiheit (Art. 50 Abs. 5)
Vor der Wahl eines Kennzeichnungsformats müssen Publisher die Kriterien von Artikel 50 Absatz 5 und Erwägungsgrund 137 erfüllen:
- Zeitpunkt: Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein. Das Verstecken in einem fernen Impressum genügt nicht.
- Deutlichkeit & Erkennbarkeit: Der Hinweis muss für durchschnittliche Verbraucher sofort wahrnehmbar sein.
- Barrierefreiheit (WCAG 2.2 AA / EN 301 549): Visuelle Labels müssen ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 aufweisen und in lesbaren Schriftgrößen gerendert werden (nicht unter 12 px auf Zielgeräten).
- Sprache des Zielpublikums: Der Hinweis muss in der Amtssprache des Zielmarktes in den 27 EU-Mitgliedstaaten erfolgen.
1. Kennzeichnung von KI-Bildern & Marketing-Grafiken
Für synthetische Bilder, digitale Illustrationen und KI-angepasste Produktfotos stehen vier bewährte Platzierungsmethoden zur Verfügung:

- Eck-Pill-Badge (Empfohlen für Social Media & Anzeigen): Ein dezentes, halbtransparentes Badge in der unteren rechten oder oberen linken Ecke.
- Bildunterschrift / Caption (Empfohlen für E-Commerce & redaktionelle Seiten): Platzierung direkt unter dem Bild im HTML-
-Tag (z. B. 'Künstlich erzeugte Produktabbildung'). - Vollbreiter Randstreifen (Oben oder Unten): Ein schmaler Balken über die gesamte Bildbreite, ideal für Banner und Plakate.
- Rahmenkennzeichnung: Ein dezenter 2-px-Rahmen um das Bild mit integrierter Mikro-Kennzeichnung, geeignet für Kunstgalerien.
2. Kennzeichnung von KI-Videos & Deepfakes
Für synthetische Videos und Deepfakes (Sora, Runway, Kling, synthetische Avatare) bietet Erwägungsgrund 134 praxiserprobte Wege:
- Eröffnungs-Tafel (Erste 2–3 Sekunden): Eine klare Texttafel vor Videobeginn mit dem Hinweis: 'Das folgende Video enthält künstlich erzeugte Medien'.
- Dauerhafter Eck-Badge: Ein dezentes Badge-Overlay, das während des gesamten Videos eingeblendet bleibt (ideal für Kurzvideos auf TikTok, Reels und Shorts).
- Animierte Bauchbinde (Lower Third): Ein Banner im TV-Stil, das in den ersten 5 Sekunden eingeblendet wird und dann sanft ausblendet.
- Untertitelspur (WebVTT): Einbetten einer barrierefreien Untertitelspur zur Erfüllung europäischer Zugänglichkeitsstandards.
3. Akustische Hinweise für KI-Audio & Stimmklone
Synthetische Audioinhalte (z. B. ElevenLabs-Stimmklone, KI-Telefonassistenten, automatisierte Podcasts) erfordern eine hörbare gesprochene Ansage:
Gesprochener Offenlegungshinweis (Deutsch)
Gesetzliche Audio-Ansage für synthetische Podcasts, Hörbücher und Sprachassistenten.
4. Offenlegung bei KI-Texten & Online-Publikationen
Für KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse stehen folgende Offenlegungsmethoden zur Verfügung:
- Autorenzeile / Byline: Direkt unter der Artikelüberschrift (z. B. 'Redaktionsteam · Mit KI-Unterstützung erstellt').
- Transparenz-Hinweisbox: Ein Hinweiskasten am Anfang oder Ende des Beitrags.
- Maschinenlesbare JSON-LD-Metadaten: Strukturiertes Schema.org-Markup im HTML-
:
5. Standard in den 24 offiziellen EU-Amtssprachen
Nationale Marktüberwachungsbehörden verlangen Kennzeichnungen in der jeweiligen Landessprache des Zielmarktes:
- Deutsch (DE): 'Künstlich erzeugt' / 'KI-generiert'
- Englisch (EN): 'Artificially generated' / 'AI-generated'
- Französisch (FR): 'Généré par IA' / 'Contenu synthétique'
- Spanisch (ES): 'Generado por IA' / 'Contenido generado artificialmente'
- Italienisch (IT): 'Generato da IA' / 'Contenuto generato artificialmente'
- Niederländisch (NL): 'AI-gegenereerd' / 'Kunstmatig gegenereerd'
- Polnisch (PL): 'Wygenerowane przez AI' / 'Treść wygenerowana sztucznie'
- Portugiesisch (PT): 'Gerado por IA' / 'Conteúdo gerado artificialmente'
📌Praxis-Checkliste für die Kennzeichnung
- ✓Passendes Format wählen: Pill-Badge für Social Media, Video-Tafel für Filme, Sprachansage für Audio, Byline für Texte.
- ✓Kontrast und Schriftgröße prüfen: Mindestens 4,5:1 Kontrast und nie unter 12 px Schriftgröße rendern.
- ✓In Landessprache lokalisieren: Verwenden Sie die passenden Begriffe der jeweiligen EU-Amtssprache.
- ✓Unbearbeitete Masterdateien aufbewahren: Originale stets unverändert archivieren.
- ✓Prüfprozesse dokumentieren: Nachweise über redaktionelle Prüfungen und Ausnahmen manipulationssicher speichern.